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Allgemeine Geschäftsbedingungen

LEON Fulfillment GmbH
Bockholtstraße 96–98 · 41460 Neuss
www.leon-fulfilment.de
Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der LEON Fulfillment GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht beliefert. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Die AGB umfassen alle Fulfillment-, Lager-, Versand-, Event- und Aktionslogistikleistungen sowie digitale Zusatzleistungen wie Dashboards, API-Schnittstellen und Bestellportale.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

  • Wareneingang, Prüfung, Identifikation und Einlagerung
  • Lagerhaltung, Bestandsführung und Reporting
  • Kommissionierung, Verpackung und Versand
  • Retourenbearbeitung und Reklamationsabwicklung
  • Event-, Messe- und Aktionslogistik
  • Konfektionierung, Etikettierung und Co-Packing
  • Bereitstellung und Betrieb digitaler Systeme (Dashboard, API, Bestellportale)
  • Versand von Werbemitteln, Mustern und vergleichbaren Sendungen

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder terminlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Art, Umfang und Service Level der Leistungen ergeben sich aus individuellen Vereinbarungen, Angeboten oder Leistungsverzeichnissen. Diese haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Artikelstammdaten, Maße, Gewichte, Sicherheitsdaten, Chargen- oder Haltbarkeitsinformationen, Lieferdaten, Eventtermine sowie besondere Verpackungs- oder Versandvorgaben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware vollständig, korrekt etikettiert, ordnungsgemäß verpackt und unbeschädigt anzuliefern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Qualitätsmängel, Funktionsfehler, Beschädigungen oder Mengenabweichungen, die vor oder während der Anlieferung entstanden sind oder auf Fehlern des Auftraggebers oder seiner Lieferanten beruhen.

Für Warenpositionen, die bei Anlieferung nicht in der Sendung enthalten waren, besteht keine Haftung des Auftragnehmers. Die Beweislast für die tatsächliche Anlieferung liegt beim Auftraggeber.

Eine Qualitäts-, Funktions- oder Musterprüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

4. Mündliche Auskünfte und Reporting

Mündliche oder telefonische Auskünfte des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

Art, Umfang und Turnus des Reportings (zum Beispiel Lagerbestände, Versandstatistiken, Kennzahlen) werden vertraglich festgelegt. Vertragliche Regelungen gehen den AGB vor.

5. Anlieferung und Gefahrübergang

Anlieferungen erfolgen verzollt frei Rampe an die vom Auftragnehmer benannte Lageradresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Haftung des Auftragnehmers beginnt mit Annahme der Ware am Wareneingang und endet mit Übergabe an den Transportdienstleister. Mit der Übergabe an den Frachtführer oder KEP-Dienstleister geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung gemäß §§ 425 ff. HGB auf den Auftraggeber über.

6. Lagerung und Versicherung

Die eingelagerten Waren bleiben stets Eigentum des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer lagert die Waren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und führt die Bestände in einem geeigneten Warenwirtschaftssystem.

Sofern nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart, erfolgt eine Versicherung der Waren ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers, nach tatsächlichem Warenwert und auf dessen Kosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den aktuellen Warenwert mindestens vierteljährlich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für Unterversicherung oder Abweichungen zwischen versichertem und tatsächlichem Warenwert.

Einzelvertragliche Vereinbarungen, insbesondere zu Versicherung, Haftungsumfang oder Wertgrenzen, haben Vorrang vor dieser AGB-Regelung.

7. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, die Waren gesondert einzulagern und den hierdurch entstehenden Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

8. Versand und termingebundene Lieferungen

Der Auftragnehmer wendet bei Kommissionierung, Verpackung und Versand größtmögliche Sorgfalt an, kann jedoch keine absolute Fehlerfreiheit garantieren.

Mit Übergabe der Sendungen an den Frachtführer oder KEP-Dienstleister geht die Verantwortung gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf diesen über. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsmängel, Verzögerungen oder Verluste, die im Verantwortungsbereich des Transportdienstleisters liegen.

Event-, Messe- und termingebundene Lieferungen werden nach dem Best Effort Grundsatz ausgeführt. Ein garantierter Lieferzeitpunkt wird ausdrücklich nicht geschuldet.

9. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den nachstehenden Regelungen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Verluste, die verursacht werden durch Transportdienstleister, Frachtführer oder Spediteure, durch fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Informationen des Auftraggebers, durch Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen fremder IT-Systeme, externer Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Netzwerke sowie durch höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bleibt unberührt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, der für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss erkennbar war.

10. Nacherfüllung

Bei fehlerhafter Leistung erfolgt die Nacherfüllung grundsätzlich durch Nachbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Preisnachlass oder Rückerstattung, bestehen nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

10a. Zahlungsverzug und Sperrrecht

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe, den Versand oder die weitere Bearbeitung der eingelagerten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen zu verweigern. Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich aus § 273 BGB. Durch den Verzug entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

11. Unterauftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer, Frachtführer oder sonstige Dienstleister einzusetzen. Er haftet für deren sorgfältige Auswahl, jedoch nicht für deren eigenes Betriebs- oder Insolvenzrisiko.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet. Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

13. Verpackung und Nachhaltigkeit

Der Auftragnehmer erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Verpackungsgesetzes im Rahmen seiner Rolle als Dienstleister. Verpackungsmaterialien werden im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ressourcenschonend ausgewählt und eingesetzt. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne des Verpackungsgesetzes, sofern er als Hersteller oder Inverkehrbringer gilt.

14. Digitale Systeme, Dashboard und API

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber digitale Systeme wie Dashboards, Schnittstellen und Portale im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Antwortzeit oder Systemleistung wird nicht garantiert.

Geplante oder ungeplante Wartungen, Updates, Funktionserweiterungen oder Änderungen an der Systemarchitektur können jederzeit vorgenommen werden. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, Minderung oder Zurückbehaltung.

Der Auftraggeber ist für die korrekte, vollständige und rechtzeitige Eingabe und Übermittlung von Daten verantwortlich. Fehlerhafte Datenübermittlungen, doppelte Datensätze oder unvollständige Informationen gehen zu seinen Lasten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen von Internetverbindungen, Hosting-Anbietern, externen Netzwerken oder für Ausfälle und Fehler von Drittsoftware, Cloud-Diensten oder API-Anbietern. Datenverluste sind ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

15. Produktsicherheit und regulatorische Anforderungen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben, Kennzeichnungspflichten, Registrierungen und Zulassungen, einschließlich CE-Kennzeichnung, EPR- und LUCID-Registrierungen, medizinrechtlicher und weiterer spezieller Vorschriften. Der Auftragnehmer erfüllt seine Pflichten als Lagerhalter oder Distributor im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Bei Verstößen des Auftraggebers stellt dieser den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei.

16. Unklare oder fehlerhafte Aufträge

Sind Aufträge unklar, widersprüchlich oder unvollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung bis zur schriftlichen Klärung zurückzustellen. Verzögerungen, die daraus entstehen, begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

17. Event- und Aktionslogistik

Spezielle Aktionen, Events und Messeprojekte werden nach den jeweils vereinbarten Vorgaben durchgeführt. Kurzfristige Änderungen oder Zusatzaufträge werden nur umgesetzt, wenn die betrieblichen Kapazitäten dies zulassen. Mehraufwände, Zusatzfahrten oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

18. Systemänderungen und Datenaufbewahrung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, digitale Systeme, Oberflächen, Funktionen oder Schnittstellen jederzeit technisch zu aktualisieren, anzupassen oder zu ersetzen, soweit die grundlegende Funktionalität erhalten bleibt. Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Es werden regelmäßige Backups erstellt. Der Auftragnehmer haftet jedoch nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verlust von Daten.

19. Entsorgung und nicht abgeholte Ware

Ware, die veraltet, beschädigt oder nach Aufforderung nicht abgeholt wird, kann der Auftragnehmer nach schriftlicher Fristsetzung entsorgen oder verwerten. Die hierbei entstehenden Kosten sowie etwaige Entsorgungsgebühren trägt der Auftraggeber. Erlöse aus Verwertungen können mit offenen Forderungen verrechnet werden.

20. Inventurdifferenzen

Inventurdifferenzen innerhalb einer Toleranz von bis zu 0,5 Prozent des monatlichen durchschnittlichen Lagerbestands gelten als branchenüblich und können nicht reklamiert werden. Eine Reklamation von Inventurdifferenzen oberhalb dieser Toleranz ist nur möglich, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Differenz auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Abweichende Toleranzwerte können in Einzelverträgen vereinbart werden.

21. B2B-Bedingungen

Alle Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung.

22. Preisanpassungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren nach Vertragsschluss ändern. Dazu zählen insbesondere Transport- und KEP-Entgelte, Energie- und Betriebskosten, Personal- und Lohnkosten, Material-, Verpackungs- und Rohstoffkosten, IT- und Systemkosten sowie behördliche Abgaben und Gebühren.

Die Preisanpassung setzt voraus, dass die entsprechenden Kostensteigerungen nicht bereits durch bestehende Preise und Margen abgedeckt sind. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Bestell- oder Versandvolumina um mehr als 20 Prozent gegenüber den zugrunde gelegten Prognosen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Nachkalkulation vorzunehmen und die Preise entsprechend anzupassen. Individuell vereinbarte Festpreise bleiben für die Dauer der vereinbarten Laufzeit unberührt.

23. Zahlungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei größeren Projekten, Aktionen oder Events kann der Auftragnehmer angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen.

24. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die Waren bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts Ware zurückzuhalten, solange offene Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Eine Herausgabe kann von der vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge abhängig gemacht werden.

25. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder zu Einzelverträgen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

26. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistungserbringung. Etwaige Fristen verlängern sich entsprechend.

27. Verjährung

Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchs, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

28. Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Neuss. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

29. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

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